Gesundheitsfonds

In dem momentan noch vorherrschenden "Sachleistungsprinzip" hat der Patient im Gegensatz zum "Kostenerstattungsprinzip" nur einen indirekten Behandlungsvertrag mit dem Arzt. Dieser wird von der Krankenkasse über die Steuerung der Kassenärztlichen Vereinigungen nach eng gesteckten Regeln entlohnt. Er darf auch nur die Leistungen erbringen, die als "wirtschaftlich" bzw. "ausreichend" anzusehen sind, soll aber trotzdem dem Patienten jede "medizinisch notwendigen" Behandlung zukommen lassen (Zitat der Begriffe aus dem Sozialgesetzbuch V). Dieser unvereinbare Spagat zwischen Kostendruck durch die Krankenkassen und Gesundheitspolitik einerseits und dem wachsenden medizinischen Fortschritt wie auch der Zunahme chronischer und damit kostenintensiver Krankheiten andererseits wird in Zeiten knapper (Kranken)kassen immer schwieriger.

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